K3-Fleisch
Als K3-Fleisch werden umgangssprachlich für den Menschen ungenießbare oder aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Schlachterzeugnisse bezeichnet, welche als K3-Material im Handel sind. Als Lebensmittel wird der Umgang mit ihnen durch die Verordnung (EG) Nr.